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Wärmepumpe Dortmund – die dezentrale Lösung außerhalb der Fernwärmegebiete

Dortmund arbeitet an seiner kommunalen Wärmeplanung – Zwischenergebnisse und eine interaktive Karte stehen bereits unter dortmund.de/waerme, in der Sie Ihre Adresse eingeben und sehen, ob Ihr Gebäude in einem Prüf- oder Einzelversorgungsgebiet liegt. Was dabei oft untergeht: Der Wärmeplan ist eine Orientierung, keine Vorschrift – er löst in Dortmund keine Anschluss- oder Wärmepumpenpflicht aus. Wer auf ein Fernwärmenetz wartet, wartet ohne Zusage. Berechnen Sie in 60 Sekunden, was eine Wärmepumpe für Ihr Haus in Dortmund bedeutet.

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Warum sich eine Wärmepumpe in Dortmund besonders lohnt

Dortmund liegt im ozeanisch geprägten Ruhrgebiet: milde, feuchte Winter mit einem Januarmittel um 2 bis 3 °C und selten strengen Frostperioden – ein Klima, das der Luft-Wasser-Wärmepumpe entgegenkommt, denn ihre Jahresarbeitszahl hängt am Winterwert, und harte Kältephasen sind hier die Ausnahme.

Entscheidend bleibt trotzdem die saubere Auslegung: eine korrekte Heizlastberechnung und eine niedrige Vorlauftemperatur, nicht das Jahresmittel. Die kommunale Wärmeplanung zeichnet ein klares Bild des Bestands: rund 113.911 beheizte Gebäude mit einem Wärmebedarf von 5.714 GWh im Jahr; den Endenergiebedarf des Wärmesektors decken zu 90 % fossile Energieträger, allein 78 % entfallen auf Erdgas. Beim Wohngebäudebestand liegen rund 60 % in Energieeffizienzklasse F oder schlechter. Unter dortmund.de/waerme zeigt eine interaktive Karte die bestehenden Fernwärmegebiete von DEW21, E.ON und Fernwärme Niederrhein sowie Prüfgebiete für einen möglichen Netzausbau.

DEW21 baut sein Fernwärmenetz stadtnah aus – außerhalb dieser (Prüf-)Gebiete bleibt die dezentrale Wärmepumpe aber die Regel. Verbindlich ist der Wärmeplan nicht: Er zeigt für die untersuchten Gebiete Möglichkeiten der künftigen Wärmeversorgung auf, keine Garantien – auch außerhalb eines Eignungsgebiets kann ein Anschluss zustande kommen, innerhalb kann er ausbleiben. Die Eignungsgebiete selbst werden erst zum Abschluss der kommunalen Wärmeplanung festgelegt, vom Rat beschlossen und veröffentlicht: Die gesetzliche Frist für Großstädte war der 30. Juni 2026, die Stadt kündigt den Abschluss für den Sommer 2026 an – ein Ratsbeschluss zum fertigen Wärmeplan steht bislang aus. Wer Klarheit für das eigene Haus will, muss rechnen, nicht warten.

Zur Einordnung: Die vieldiskutierte 65-%-Regel greift beim Heizungstausch im Bestand nicht mehr – die gesetzliche Vorgabe eines Mindestanteils von 65 % erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung ist entfallen, die §§ 71 bis 73 GModG lauten heute „(weggefallen)". Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das zugehörige Änderungsgesetz beschlossen, das die freie Heizungswahl wiederherstellt; es wurde am 23. Juli 2026 ausgefertigt, am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 226) verkündet und gilt mit seinen wesentlichen Neuregelungen seit dem 29. Juli 2026 – seitdem heißt das Stammgesetz selbst Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).

Ersatzlos ist die Streichung allerdings nicht: Wer nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung neu in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss nach § 43 GModG ab 2029 mindestens 10 % klimaneutrale Brennstoffe einsetzen, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % („Bio-Treppe"). Wer eine Wärmepumpe einbaut, fällt nicht darunter: Eine gesetzliche Pflicht zur Wärmepumpe besteht heute nicht – die Entscheidung ist eine reine Rechenaufgabe.

Wirtschaftlich spricht der Zeitpunkt trotzdem für sich: Der CO₂-Preis auf Öl und Gas steigt weiter, und die Bundesförderung wird ab 2027 schrittweise abgeschmolzen – die förderfähigen Höchstkosten sinken dann in Halbjahresschritten. Wer wartet, zahlt tendenziell doppelt: höhere Brennstoffkosten und weniger Zuschuss.

Förderung für Ihre Wärmepumpe in Dortmund

Für die reine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist die Bundesförderung der Hauptweg – das Land NRW fördert über progres.nrw gezielt Erdwärme, nicht die Luft-Wasser-Variante.

Die Bundesförderung läuft über die KfW (Programm 458): 30 % Grundförderung plus Boni, gedeckelt bei 70 % der förderfähigen Kosten – bei 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sind das bis zu 19.600 € Zuschuss. Die oft genannten 22.400 € setzen die höhere Obergrenze von 80 % voraus, und die gilt nur für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (bis 40.000 € inklusive Familienzuschlag, also mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt) – und auch dann nur zusammen mit dem Klimageschwindigkeitsbonus. Wie sich Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus zusammensetzen, wer sie bekommt und wie der Antrag abläuft, lesen Sie ausführlich in unserem Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung 2026.

Ab dem 1. Februar 2027 wird die Förderung schrittweise abgeschmolzen: Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt halbjährlich um 750 €, der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte – bei Antragstellung ab dem 1. August 2028 entfällt er ganz. Unabhängig davon sinkt ab dem 1. Quartal 2027 die Grundförderung für elektrisch angetriebene Wärmepumpen von 30 % auf 15 %. Dafür kommt zum selben Zeitpunkt ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten hinzu, „wenn die geförderte Wärmepumpe ihren Ursprung in der Union hat" – wer ihn bekommt, steht also wieder bei den vollen 30 %; die Details dazu stehen im Ratgeber. Was genau als Ursprung in der Union gilt, ist allerdings noch nicht definiert: Die Förderrichtlinie verweist dafür auf ein Infoblatt, das die Kriterien bislang nicht enthält.

Wer auf eine Erdwärme-(Sole/Wasser-)Wärmepumpe setzt, kann in Dortmund zusätzlich sparen: Die Stadt fördert die Nutzung oberflächennaher Geothermie über das Umweltamt mit 15 % der förderfähigen Kosten, maximal 10.000 € pro Antragstellerin oder Antragsteller. Dazu kommt die Landesförderung progres.nrw – Klimaschutztechnik, die seit Februar 2026 mit überarbeiteter Richtlinie läuft: Erdwärmebohrungen werden mit 30 € je Bohrmeter bis zu einem Förderbetrag von 15.000 € bezuschusst. Diese Landesförderung setzt allerdings ein Bestandsgebäude mit mindestens drei Wohneinheiten voraus; Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen. Die Schranke hängt am Gebäude, nicht am Antragsteller: Privatpersonen sind antragsberechtigt, nur eben nicht für ein Ein- oder Zweifamilienhaus. Die städtische Geothermie-Förderung kennt diese Schranke nicht und bleibt auch Ein- und Zweifamilienhäusern offen.

Den Landesantrag stellen Sie vor Vorhabenbeginn digital bei der Bezirksregierung Arnsberg; das Antragsfenster wird jahresweise unter www.progres.nrw bekanntgegeben, außerhalb eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Die städtische Klimaagentur berät kostenlos und hilft bei der Fördermittelsuche. Wer die Wärmepumpe mit Photovoltaik koppeln möchte: Das eigene städtische PV-Programm für Ein- und Zweifamilienhäuser ist seit dem 5. Juni 2026 vorerst gestoppt – das verfügbare Budget wird durch die bereits eingegangenen Anträge voraussichtlich vollständig ausgeschöpft, neue Anträge können bis auf Weiteres nicht berücksichtigt werden. Ergibt die Prüfung aller eingegangenen Anträge doch noch Fördervolumen, gibt die Stadt das per Pressemitteilung und auf dortmund.de bekannt; den aktuellen Stand erfragen Sie bei der Klimaagentur (0231 50-26580, klimaagentur@stadtdo.de).

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Häufige Fragen zur Wärmepumpe in Dortmund

Vor Förderung meist 22.000 € bis 40.000 € je nach Wohnfläche, für ein typisches Einfamilienhaus rund 28.000 €. Nach Abzug des KfW-Zuschusses von bis zu 19.600 € – 70 % der 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit – bleibt häufig ein Eigenanteil von rund 8.400 € bis 20.400 €. Die oft genannten 22.400 € setzen die 80-%-Obergrenze voraus, die nur selbstnutzenden Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (bis 40.000 € inklusive Familienzuschlag) offensteht. Wer auf eine Erdwärme-(Sole/Wasser-)Wärmepumpe setzt, kann zusätzlich die städtische Geothermie-Förderung (15 %, max. 10.000 €) nutzen – sie steht auch Ein- und Zweifamilienhäusern offen. Die Landesförderung progres.nrw für Erdwärmebohrungen (30 € je Bohrmeter) setzt dagegen ein Bestandsgebäude mit mindestens drei Wohneinheiten voraus; für ein Ein- oder Zweifamilienhaus gibt es sie nicht.

Für die reine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist die Bundesförderung (KfW, im Regelfall bis zu 19.600 €) der Hauptweg. Für Erdwärme-(Sole/Wasser-)Wärmepumpen kommt die städtische Geothermie-Förderung hinzu: 15 % der förderfähigen Kosten, maximal 10.000 € pro Antragsteller, beantragt beim Umweltamt – ohne Mindestzahl an Wohneinheiten, also auch für Ein- und Zweifamilienhäuser. Davon getrennt zu betrachten ist die Landesförderung progres.nrw – Klimaschutztechnik (Erdwärmebohrung 30 € je Bohrmeter, max. 15.000 €, Antrag vor Vorhabenbeginn bei der Bezirksregierung Arnsberg): Sie ist Bestandsgebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten vorbehalten. Privatpersonen sind dort zwar antragsberechtigt, die Hürde liegt beim Gebäude – für ein Ein- oder Zweifamilienhaus gibt es diese Landesförderung nicht. Die städtische Klimaagentur berät kostenlos.

Ja. Dortmund liegt im ozeanisch geprägten Ruhrgebiet mit milden, feuchten Wintern (Januarmittel um 2 bis 3 °C) und selten strenger Kälte – günstig für die Luft-Wasser-Wärmepumpe. Entscheidend sind eine saubere Heizlastberechnung und eine niedrige Vorlauftemperatur, nicht das Jahresmittel.

Die Stadt hat unter dortmund.de/waerme eine interaktive Karte veröffentlicht: Dort sehen Sie, ob Ihr Gebäude in einem Prüf- oder Einzelversorgungsgebiet liegt. Angezeigt werden die bestehenden Fernwärmegebiete von DEW21, E.ON und Fernwärme Niederrhein sowie Prüfgebiete für einen möglichen Netzausbau. Außerhalb dieser Gebiete bleibt die dezentrale Lösung – in der Regel die Wärmepumpe.

Nein. Die bundesweite 65-%-Vorgabe ist seit dem 29. Juli 2026 entfallen, die §§ 71 bis 73 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) lauten heute „(weggefallen)". Ersatzlos ist die Streichung aber nicht: Dasselbe Änderungsgesetz hat die §§ 42 bis 45 neu gefasst, und § 43 GModG verlangt seither eine schrittweise steigende Beimischung klimaneutraler Brennstoffe – allerdings nur von dem, der eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung neu in ein bestehendes Gebäude einbaut. Auch die kommunale Wärmeplanung begründet in Dortmund keine Pflicht: Sie schreibt keine Heizungsart vor und zeigt für die untersuchten Gebiete Möglichkeiten der künftigen Wärmeversorgung auf, keine Garantien.

Häufig ja. Rund 60 % der Dortmunder Wohngebäude liegen laut Wärmeplanung in Energieeffizienzklasse F oder schlechter – entscheidend sind aber Heizlast und Vorlauftemperatur, nicht das Baujahr allein. Eine Heizlastberechnung vor dem Angebot klärt, ob und wo Dämmmaßnahmen sinnvoll sind; oft genügen Teilmaßnahmen für einen wirtschaftlichen Betrieb.

In der Regel keine Baugenehmigung: Wärmepumpen sind nach § 62 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. d der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) verfahrensfrei – und zwar unabhängig von der Gebäudegröße. Verfahrensfrei heißt allerdings nicht „nichts zu tun": Nach § 62 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW müssen Sie sich vor der Errichtung vom ausführenden Unternehmen oder von einer sachverständigen Person bescheinigen lassen, dass die Anlage den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht – wer die Anlage ohne diese Bescheinigung nutzt, handelt nach § 86 Abs. 1 Nr. 10 BauO NRW ordnungswidrig. Die Abstandsflächen sind in Nordrhein-Westfalen kein Hindernis: Wärmepumpen und ihre Einhausungen sind nach § 6 Abs. 8 BauO NRW in den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen zulässig – auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden. Ein pauschaler Mindestabstand zur Nachbargrenze folgt aus der Bauordnung also nicht. Begrenzt ist nur die Gesamtlänge: Nach § 6 Abs. 8 Satz 3 BauO NRW dürfen die dort privilegierten Anlagen zusammengerechnet – die Wärmepumpe also gemeinsam mit Garagen, Gartenhäusern und gebäudeunabhängigen Solaranlagen – je Nachbargrenze 9 m und auf einem Grundstück zu allen Nachbargrenzen insgesamt 18 m nicht überschreiten; für ein einzelnes Außengerät ist das praktisch nie die bindende Grenze. Die reale Grenze ist der Lärm: Maßgeblich sind die Immissionsrichtwerte der TA Lärm gegenüber schutzbedürftiger Nachbarbebauung, und der einzuhaltende Abstand ergibt sich aus dem Schallleistungspegel des Geräts und der Gebietseinstufung – nicht aus einem festen Wert der Bauordnung. Bei enger Bebauung sollte der Fachbetrieb das vorab nachrechnen.

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