
Dämmung und Wärmepumpe Förderung kombinieren 2026
Dämmung und Wärmepumpe Förderung kombinieren 2026 – kurz und ehrlich
Dämmung und Wärmepumpe Förderung kombinieren funktioniert 2026 über zwei getrennte Anträge: die Heizung läuft über die KfW (Programm 458), die Gebäudehülle über das BAFA. Beide Anträge dürfen parallel laufen. Verboten ist nicht der zweite Antrag, sondern derselbe Kostenblock zweimal.
Der ehrliche Teil: Auf der Dämmseite ist seit dem 21.07.2026 nicht der Fördersatz gesunken, sondern die Hürde für den Bonus gestiegen – den iSFP-Bonus gibt es erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen und nur auf den Betrag darüber. Die oft genannten „20 % Dämmförderung" erreicht damit praktisch niemand mehr.
Grundlage ist die Richtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" (BEG EM) in der Fassung vom 17.07.2026, gültig ab 21.07.2026 und befristet bis zum 31.12.2030. Stand: Juli 2026. Die Heizungszahlen stehen im KfW-Merkblatt 458 (07/2026), die Sätze auf der Dämmseite kommen aus der Richtlinie und der BAFA-Programmseite – prüfe sie vor dem Antrag noch einmal nach.
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Jetzt berechnenZwei Töpfe, zwei Anträge: KfW 458 für die Heizung, BAFA für die Hülle
Die KfW fördert die Heizung, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die weiteren Effizienzmaßnahmen. Beide Anträge dürfen gleichzeitig laufen – die Kumulierungsgrenzen prüfen die Durchführer, nicht du.
Die eine harte Regel steht im Merkblatt 458:
„Für dieselben förderfähigen Gesamtkosten darf nur ein Antrag, entweder bei der KfW oder dem BAFA, gestellt werden."
Dass beide Zuschüsse nebeneinander bestehen, belegt die KfW selbst beim Ergänzungskredit 358/359: Liegen für dasselbe Objekt KfW-Zusage und BAFA-Bescheid vor, „können die förderfähigen Kosten … aus beiden Förderungen für die Ermittlung des Kreditbetrags addiert werden".
Wer welchen Kostenblock trägt, entscheidet die Anlagengrenze:
| Kostenblock | Antrag | Förderfähige Kosten/Ausgaben (1. WE) |
|---|---|---|
| Wärmepumpe selbst, Warmwasser- und Pufferspeicher, Dämmung bestehender Wärmespeicher | KfW 458 | 28.000 € |
| Heizungsoptimierung beim Heizungstausch: hydraulischer Abgleich, Niedertemperatur-Heizkörper, Flächenheizungen, Rohrleitungsdämmung, Umbau Einrohr → Zweirohr, Etagen- → Zentralheizung | KfW 458 (Pflichtbestandteil) | im selben Deckel |
| Außenwände und Dachflächen, Kern- und Einblasdämmung, Dämmung von Heizkörpernischen, Rollladenkästen und Fensterbänken, Fassadenverkleidung, Putz- und Malerarbeiten außen | BAFA | 30.000 € (60.000 € mit iSFP-Bonus) |
| Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten | BAFA | 50 % Fördersatz, gedeckelt |
Zeile 2 ist der Knackpunkt: Beim 458er ist die Optimierung kein Extra, sondern Voraussetzung – „der Einbau der Heizung … wird mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden". Daraus entsteht Falle 1. Zwei Formalien noch: Bauantrag oder Bauanzeige müssen mindestens fünf Jahre zurückliegen, die Mindestinvestitionssumme im 458er liegt bei 300 € brutto.
Wie hoch ist die BAFA-Dämmförderung 2026 in Prozent?
Der Grundfördersatz für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle liegt bei 15 % der förderfähigen Ausgaben, der iSFP-Bonus bringt weitere 5 Prozentpunkte – auf dem Papier also „bis zu 20 %". Seit dem 21.07.2026 gelten dafür zwei neue Bedingungen, die das Ergebnis grundlegend ändern:
- Er wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt.
- Er greift nur auf den Betrag, der dieses Mindestvolumen übersteigt – im BAFA-Rechenbeispiel bei 40.000 € Investitionskosten also nur auf 10.000 €; für die ersten 30.000 € gilt der Satz ohne Bonus.
Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben bleiben unverändert: 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Mit iSFP-Bonus steigen sie auf 60.000 € für die erste Wohneinheit, je 30.000 € für die zweite bis sechste und je 15.000 € ab der siebten – ab der siebten Wohneinheit ist das also nicht das Doppelte. Dieselben erhöhten Grenzen gelten auch ohne iSFP-Bonus, wenn der Eigentümer im EBW-Programm gar nicht antragsberechtigt für einen iSFP ist. Bei mehreren Wohneinheiten steigt das nötige Mindestvolumen auf die Summe der Höchstgrenzen ohne iSFP-Erhöhung.
Zusammengerechnet ergibt das den ehrlichsten Einzelbefund dieses Artikels – unser Rechenweg aus den Sätzen und Grenzen oben, keine amtliche Tabelle:
| Förderfähige Ausgaben (1. WE) | 15 % Grundförderung | 5 % iSFP auf den Anteil über 30.000 € | Zuschuss | effektiver Satz |
|---|---|---|---|---|
| 40.000 € | 6.000 € | 500 € | 6.500 € | 16,3 % |
| 60.000 € (Deckel mit iSFP) | 9.000 € | 1.500 € | 10.500 € | 17,5 % |
Der höchste erreichbare Satz liegt damit bei 17,5 %, nicht bei 20 %: Der Bonus greift selbst im besten Fall nur auf 30.000 € der 60.000 €.
Einen Euro-pro-Quadratmeter-Preis für Dämmung nennen wir bewusst nicht – dafür gibt es keine amtliche Quelle. Rechenbasis sind die förderfähigen Ausgaben, also die Angebotssumme deines Fachbetriebs.
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Die fünf Doppelförderungs-Fallen
„Doppelförderung" klingt nach einem Verbot. Es sind fünf unabhängige Stolperstellen.
1. Dieselbe Kostenposition in beiden Anträgen
Heizkörpertausch, Flächenheizung, hydraulischer Abgleich, Rohrleitungsdämmung und Pufferspeicher gehören beim Heizungstausch in den KfW-458-Antrag: Dort sind „alle Maßnahmen zur Heizungsoptimierung mit förderfähig, die mit einer Optimierung des Heizungssystems verbunden sind". Wer sie zusätzlich beim BAFA einreicht, verstößt gegen die Ein-Antrag-Regel.
2. Die BAFA-Heizungsoptimierung ist nach dem Heizungstausch gesperrt
Die eigenständige BAFA-Heizungsoptimierung (15 %, nur Bestandsgebäude bis fünf Wohneinheiten) verlangt: „Gefördert wird die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei und bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen nicht älter als zwanzig Jahre sind." Eine frisch eingebaute Wärmepumpe erfüllt das nicht. Der Optimierungsteil muss also im 458er mitlaufen – sonst ist er zwei Jahre lang nicht förderfähig.
3. BEG EM gegen BEG WG: drei Jahre Sperre in beide Richtungen
Die teuerste Reihenfolge-Entscheidung überhaupt: „Die Beantragung einer Förderung über die BEG WG oder BEG NWG ist frühestens 3 Jahre nach Abschluss eines über die BEG EM geförderten Vorhabens möglich. Das gilt auch umgekehrt."
4. §35c EStG für dieselbe Maßnahme
Steuerermäßigung und BEG-Zuschuss schließen sich aus, in beide Richtungen: „Für dieselbe Maßnahme darf kein Antrag auf steuerliche Förderung gestellt werden." Der Ausschluss ist aber maßnahmenbezogen formuliert – dazu unten mehr.
5. Die 60-%-Kumulierungsgrenze gegenüber Landes- und Kommunalprogrammen
„Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 60 Prozent der geförderten Investitionskosten möglich." Wer ein Landes- oder Stadtprogramm oben auf die BEG legt, stößt an diesen Deckel.
Ein offener Prüfpunkt: Die BEG lässt für die Heizung bis zu 80 % zu, diese Kumulierungsregel nennt 60 %. Wie die Durchführer beides gegeneinander rechnen, wenn ein Landeszuschuss dazukommt, lässt sich aus den Merkblättern nicht ableiten – frag vor der Antragstellung bei KfW oder BAFA konkret nach.
Was zusammen maximal drin ist
Auch das ist unsere Arithmetik aus den Deckeln und Sätzen, kein amtlich ausgewiesener Maximalbetrag:
- Heizung: förderfähige Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit. Obergrenze 70 % der förderfähigen Gesamtkosten, bei selbstnutzenden Eigentümern mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (mit Familienzuschlag für ein Kind: bis 40.000 €) bis zu 80 % – maximal rund 22.400 €.
- Hülle: förderfähige Ausgaben bis 60.000 € mit iSFP-Bonus, daraus nach der Tabelle oben maximal 10.500 €.
- Summe: rund 32.900 € Zuschuss bei 88.000 € förderfähigem Volumen – aber nur im Einkommensbestfall und nur mit iSFP.
Zwei Missverständnisse dazu: Der 80-%-Deckel gilt nur für die Heizung und nur im untersten Einkommensband. Und Boni sind nicht übertragbar – auf der Dämmseite gibt es weder Klimageschwindigkeits- noch Einkommensbonus, auf der Heizungsseite keinen iSFP-Bonus: Der Heizungszuschuss besteht laut Merkblatt 458 nur aus „einer Grundförderung und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen (Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus)".
Wie sich der Heizungszuschuss aus Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) und Einkommensbonus (40 / 30 / 10 % je nach Einkommen) zusammensetzt, rechnen wir im Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung 2026 durch. Die Nachweise für den Einkommensbonus lassen sich laut Merkblatt „voraussichtlich ab Januar 2027" einreichen: beantragen jetzt, belegen später.
Dämmung vor oder nach der Wärmepumpe?
Die Faustregel „erst dämmen, dann Wärmepumpe" hält nicht stand – technisch nicht und förderrechtlich erst recht nicht.
Technisch stellt das Umweltbundesamt fest: „Grundsätzlich besteht bei dem weit überwiegenden Anteil der Heizungssysteme hinsichtlich systembedingter Vorlauftemperaturen keine technische Einschränkung für die Installation von Wärmepumpen." Anpassungsbedarf sieht es „bei rund der Hälfte der Bestandsgebäude im Bereich Wohnen" – der empfohlene Weg dorthin ist nicht die Fassade:
„Da hier die Vorlauftemperaturen für einen effizienten Betrieb einer Wärmepumpe zu hoch sind, wird in den häufigsten Fällen empfohlen, einzelne gering dimensionierte Heizkörper auszutauschen, um die Systemtemperatur des Gesamtsystems zu reduzieren."
Wohngebäude ab Baujahr 1995 haben laut UBA „selten technische Probleme". Dämmung wirkt in dieselbe Richtung – aber nur, „wenn vor dem Heizungstausch möglich": Wer erst die Wärmepumpe einbaut und Jahre später dämmt, hat sie auf die alte Systemtemperatur ausgelegt.
Förderrechtlich dreht sich die Faustregel um: Der Heizkörpertausch läuft im 458er mit und wird dort mit 30 bis 80 % gefördert – beim BAFA wären es 15 bis rechnerisch 17,5 %. Die Vorlauftemperatur-Absenkung gehört deshalb fast immer in den Heizungsantrag. Was sie im Betrieb wert ist – die Jahresarbeitszahl steigt spürbar –, rechnen wir im Ratgeber zu den Wärmepumpen-Stromkosten 2026 durch.
Fristen und Reihenfolge: Antrag immer vor Vorhabenbeginn
Auf beiden Seiten gilt: erst der Antrag, dann der Auftrag – „der Vorhabenbeginn vor Antragstellung schließt eine Förderung aus". Praktisch löst man das über einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.
- KfW 458: Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten, dann Antrag über „Meine KfW". Bewilligungszeitraum 36 Monate ab Zusage, Nachweise binnen sechs Monaten nach Abschluss.
- BAFA: Der Energieeffizienz-Experte erstellt vorab eine technische Projektbeschreibung (TPB) und übergibt dir die TPB-ID – maximal 2 Monate gültig. Bewilligungszeitraum ebenfalls 36 Monate, aber nicht verlängerbar.
- Reihenfolge im Kalender: Wer Hülle und Heizung weit auseinanderzieht, kann beide nicht mehr über den Ergänzungskredit 358/359 bündeln – der setzt eine noch nicht ausgezahlte Zuschusszusage voraus, „die nicht älter als 12 Monate ist" (bis 120.000 € je Wohneinheit).
- Falsch beantragt? Ein Verzicht auf die Zusage ist möglich, ein neuer Zuschuss für dasselbe Vorhaben aber erst „frühestens sechs Monate nach Eingang der Verzichtserklärung". Fällt die alte Heizung mitten im Verfahren aus, sind Mietkosten für eine Übergangsheizung „höchstens für eine Mietdauer von einem Jahr" ab Antragstellung mitförderfähig.
Lohnt sich der iSFP als Eintrittskarte?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein vom Energieberater erstellter Stufenplan für dein Gebäude. Für den BEG-Bonus zählt nur ein iSFP aus dem Programm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude" (EBW); ein privat bezahlter reicht nicht. Die Beratung wird mit 50 % des förderfähigen Honorars, maximal 650 € bei Ein- oder Zweifamilienhäusern gefördert, Fachplanung und Baubegleitung ebenfalls mit 50 % auf gedeckelte Ausgaben.
Der Nutzen liegt woanders: Die 5 Prozentpunkte bringen nach der Rechnung oben 500 € bei 40.000 € und 1.500 € bei 60.000 €. Der eigentliche Wert ist die Verdopplung der Höchstgrenze von 30.000 auf 60.000 € – unter 30.000 € Dämmpaket ist der iSFP förderrechtlich wertlos, für eine mehrstufige Sanierung ist er die Voraussetzung.
Ab dem 01.09.2026 müssen iSFP in der Druckapplikations-Version 2.6.x generiert werden.
Wenn BAFA nicht passt: §35c EStG für die Dämmung
§35c EStG senkt die tarifliche Einkommensteuer über drei Jahre um zusammen 20 % der Aufwendungen (7 %, 7 %, 6 %), höchstens 40.000 € je Objekt – nur bei Selbstnutzung, nur für Gebäude über zehn Jahre, nur bis Ende 2029. Auf der Dämmseite ist das mehr als die 15 bis rechnerisch 17,5 % beim BAFA, dafür später und nur, soweit Einkommensteuer anfällt; auf der Heizungsseite bleibt KfW 458 mit 30 bis 80 % überlegen.
Daraus folgt der Split: KfW 458 für die Wärmepumpe, §35c für die Dämmung – für dieselbe Maßnahme geht beides nie zusammen. Diesen Split nennt die Förderrichtlinie ausdrücklich als Beispiel: Eine Förderung nach der Richtlinie für einzelne Maßnahmen „(zum Beispiel nach Nummer 5.3)" – Nummer 5.3 sind die „Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)", also der 458er – lässt sich mit der steuerlichen Förderung „für einzelne andere Maßnahmen (zum Beispiel § 35c Absatz 1 Nummer 1 EStG)" kombinieren; §35c Abs. 1 Nr. 1 EStG ist die Wärmedämmung von Wänden. Das ist keine Steuerberatung – falsch aufgeteilt, verlierst du beide Wege.
Wie sich der Steuerweg konkret rechnet und was er gegenüber dem Zuschuss wirklich bringt, rechnen wir im Ratgeber zur Wärmepumpe von der Steuer absetzen über §35c EStG durch.
Muss ich überhaupt dämmen? Die GModG-Pflichten
Eine allgemeine Dämmpflicht für Bestandsgebäude gibt es nicht, nur zwei Auslöser. Beide stehen im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – so lautet seit dem 29.07.2026 die Kurzbezeichnung des früheren GEG. Die Dämmvorschriften sind dabei verschoben worden: §§ 47 und 48 lauten jetzt „(weggefallen)", inhaltlich hat sich an den U-Werten nichts geändert.
Nachrüstpflicht oberste Geschossdecke: Nach § 35 GModG (früher §47 GEG) müssen oberste Geschossdecken, die den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 nicht erfüllen, auf höchstens 0,24 W/(m²K) gedämmt werden. Selbstnutzende Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern trifft sie erst bei einem Eigentümerwechsel nach dem 01.02.2002, dann mit zwei Jahren Frist – dazu ein Wirtschaftlichkeitsvorbehalt.
Wenn du sowieso baust: Nach § 36 GModG (früher §48 GEG) müssen erneuerte Außenbauteile die U-Werte der Anlage 7 (zu § 36) einhalten. Die Anlage ist nach Bauteilgruppe und Art des Eingriffs gegliedert, nicht nach einer Zahl je Bauteil: Außenwände, Dachflächen einschließlich Dachgauben und oberste Geschossdecken 0,24 W/(m²K) – Dachflächen mit Abdichtung dagegen 0,20 (Anlage 7 Nr. 5c). Ausgenommen sind Änderungen an „nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe" – eine einzelne Fensterscheibe ist deshalb kein Sanierungsfall.
Welchen U-Wert verlangt die Förderung?
Das GModG sagt, wie schlecht eine Sanierung höchstens sein darf – die Förderung, wie gut sie sein muss. Die Richtlinie verlangt beides gleichzeitig: das Ordnungsrecht und die Technischen Mindestanforderungen (TMA) in ihrer Anlage. Deren Nr. 1.1 nennt die Höchstwerte für Wohngebäude:
| Bauteil | GModG Anlage 7 (Pflicht) | BEG-TMA (Förderbedingung) |
|---|---|---|
| Außenwand | 0,24 | 0,20 |
| Schrägdach samt Kehlbalkenlage | 0,24 | 0,14 |
| Oberste Geschossdecke | 0,24 | 0,14 |
| Flachdach / Dachfläche mit Abdichtung | 0,20 | 0,14 |
| Dachgaube | 0,24 | 0,20 |
| Kellerdecke, Wand gegen Erdreich | 0,30 | 0,25 |
| Fenster, Balkon- und Terrassentür | 1,3 | 0,95 |
Alle Werte als U-Wert in W/(m²K), bei Fenstern als Uw-Wert des ganzen Fensters.
Der teure Punkt steht im Dach: Die Pflicht endet bei 0,24, die Förderbedingung verlangt 0,14. Eine Zwischensparrendämmung, die das GModG sauber erfüllt, kann an dieser Hürde durchfallen – und dann gibt es die 15 % eben nicht. Plane auf die TMA-Zahl, nicht auf die GModG-Zahl. Beide Spalten gelten für den Regelfall: Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz setzt die TMA eigene, mildere Werte an, und die Anlage 7 kennt einen Dämmdicken-Vorbehalt sowie einen Bestandsschutz für Bauteile, die nach dem 31.12.1983 energiesparrechtlich konform errichtet oder erneuert wurden – beides lässt du dir für dein Objekt vom Energieeffizienz-Experten prüfen.
Drei Ergänzungen: Kern- und Einblasdämmung im zweischaligen Mauerwerk wird nicht über einen U-Wert geregelt, sondern über die Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,035 W/(mK). Umfeldposten wie Heizkörpernischen, Rollladenkästen oder Fensterbänke haben in der TMA keinen eigenen U-Wert – sie laufen als Teilleistung der jeweiligen Bauteilmaßnahme. Und der U-Wert allein genügt nicht: Verlangt sind zusätzlich eine wärmebrückenreduzierte, luftdichte Ausführung und der Nachweis des Feuchteschutzes. Bestätigen lässt du dir das vom Energieeffizienz-Experten, der die TPB ohnehin erstellt.
Ob und wann du die Heizung tauschen musst, ordnen wir im Ratgeber zur Wärmepumpen-Pflicht 2026 im Altbau ein.
Was sich 2027 und danach ändert
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| 01.02.2027 | Klimageschwindigkeitsbonus 16 → 12 %, Heizungs-Höchstbetrag 28.000 → 27.250 €; danach halbjährlich −4 pp und −750 €, ab 01.08.2030 Boden bei 22.000 €. |
| 1. Q. 2027 | Wertschöpfungsbonus, geltendes Recht: Die Grundförderung sinkt für alle Wärmepumpen auf 15 % – plus 15 Prozentpunkte, wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der Union hat. Netto also weiter 30 % mit, 15 % ohne. Was „Ursprung" konkret verlangt, regelt ein separates Infoblatt. |
| 1. Q. 2027 | WPB-Bonus: 5 Prozentpunkte, aber nur für Dämmmaßnahmen (nicht Fenster), die sich zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung auf ein Worst Performing Building (WPB) beziehen, nur mit EBW-gefördertem iSFP und für maximal drei Anträge – die 30.000-€-Hürde gilt hier nicht. |
| 01.08.2028 | Kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr. |
| 31.12.2029 | Letzter Abschluss einer §35c-Maßnahme. |
| 31.12.2030 | Ende der BEG-EM-Richtlinie. |
Der Heizungsantrag ist zeitkritisch, der Dämmantrag bislang nicht – die Sätze auf der Hülle sind unverändert. Schaffst du dieses Jahr nur eines, ist die Heizung das mit der ablaufenden Uhr.
Fazit: Zwei Anträge, ein Verbot, eine kaum kommunizierte Hürde
Merk dir vier Sätze:
- Zwei Anträge sind erlaubt, dieselben Kosten zweimal nicht. Heizkörper, hydraulischer Abgleich und Pufferspeicher in den KfW-458-Antrag, Wand und Dach zum BAFA.
- Der iSFP-Bonus ist keine Prozentzahl, sondern ein Deckel-Öffner. Unter 30.000 € förderfähigem Volumen bringt er null; sein Wert ist die Verdopplung der Höchstgrenze auf 60.000 €.
- Plane auf die TMA-Werte, nicht auf das GModG. Beim Dach trennen 0,24 und 0,14 die Pflicht von der Förderfähigkeit.
- Die Faustregel „erst dämmen" ist überholt. Technisch reicht meist der Tausch einzelner Heizkörper – im Heizungsantrag höher gefördert.
Die eine Entscheidung, die du nicht rückgängig machen kannst: Wer über die BEG WG zum Effizienzhaus sanieren will, darf vorher keine Einzelmaßnahmen fördern lassen – drei Jahre Sperre, in beide Richtungen.
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